[>>]

Montag, 1. Dezember 2008

Praxistagebuch

Untenstehend finden sie alle Teile des Praxistagebuches noch einmal downloadbar zum anklicken.
Diese Dateien können dann gedruckt - ausgefüllt und per Post an die Schule verschickt werden.


Achtung !! FÜR DIE PFLICHTPRAKTIKANTEN IST EIN LOHNZETTEL AUSZUSTELLEN, WELCHER BIS ZUM ENDE DES FOLGEMONATS DEM FINANZAMT ÜBERMITTELT WERDEN MUSS: FORMULAT L16 www.bmf.gv.at/Service/Formulare/Steuern/Lohnsteuer

Eine Anmeldung des Fremdpraktikanten bei der Gebietskrankenkasse ist notwendig.

icon-pdf 1-Einleitung (pdf, 34 KB)
icon-pdf 2-Organisatorisches (pdf, 56 KB)
icon-pdf 3-Merkblatt (pdf, 83 KB)
icon-pdf 4-Meldung-Sozialversicherung (jpg, 466 KB)
icon-pdf 5-Praktikumsbestaetigung (pdf, 24 KB)
icon-pdf 6-Fremdpraktikumsvereinbarung (pdf, 87 KB)
icon-pdf 6-1-Praktikumsbvereinbarung-English (pdf, 48 KB)
icon-pdf 7-Aenderungsmeldung (pdf, 19 KB)
icon-pdf 8-Meldung-Abwesenheit (pdf, 21 KB)
icon-pdf 9-Betriebsbeschreibung-Praxisbetrieb (pdf, 94 KB)
icon-pdf 10-Woechentliche-Schwerpunkte (pdf, 83 KB)
icon-pdf 11-Fremdpraxisfragebogen (pdf, 26 KB)
icon-pdf

• Praxisaufzeichnungen:
Von dem Praktikanten/der Praktikantin sind aufzuzeichnen:
o Betriebsbeschreibung (im Anhang)
o Erstellung eines Betriebsspiegels
o wöchentliche Arbeitsschwerpunkte
o eine detaillierte Beschreibung eines Betriebszweiges oder eines
Produktionsverfahrens
o Praxiseindrücke
o Abgabetermin: 2 Wochen nach Schulbeginn des 3. Jahrganges
eine Nichtabgabe hat ein Nichtantreten zur Facharbeiterprüfung zur Folge

• Wöchentliche Arbeitszeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit für den Fremdpraktikanten/die Fremdpraktikantin beträgt nach der Tiroler Landarbeiterordnung aus 2001 (§ 148 - 151) im Regelfall maximal 40 Stunden.

• Sicherheit am Bauernhof:
Zur Vermeidung von Unfällen am Bauernhof, muss es Ziel jedes Betriebsleiters/jeder Betriebsleiterin sein, die geforderten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

• Praktikantenvereinbarung:
Der Praktikant/die Praktikantin erhält von der Schule eine Praktikantenvereinbarung (Mustervorlage MV 4 a, 4 b und 4 c) in 3facher Ausfertigung (für den Praxisbetrieb, für die Erziehungsberechtigten und für die Schule).
Der Praktikantenvertrag ist binnen einer Woche nach Praktikumsbeginn unterschrieben an die Schule weiterzuleiten.


• Praktikantenbetrieb:
Die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebes als Praktikumsbetrieb erfolgt durch die Direktion der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt und die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer.

Montag, 20. Oktober 2008

PRAXISTAGEBUCH LLA WEITAU

.
An den landwirtschaftlichen Fachschulen Tirols kommt neben der theoretischen Ausbildung dem Erlernen von praktischen Fertigkeiten ein besonderer Stellenwert zu.
Die Umsetzung dieser Fähigkeiten erfolgt einerseits am elterlichen Betrieb, andererseits im Rahmen des Pflichtpraktikums. Ein solches Praktikum hat für den Praktikanten/die Praktikantin folgende positive Auswirkungen:

• Durch die Tätigkeit auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb lernt der Schüler/die Schülerin eine neue Arbeitswelt kennen.
• Die Einbindung in die Familie des Praktikumsbetriebes bringt eine persönliche Formung des Jugendlichen mit sich.
• Durch die Möglichkeit auf Betrieben mit besonderen Spezialisierungszweigen zu arbeiten, kann der Praktikant/die Praktikantin prüfen, inwieweit zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für den elterlichen Betrieb bestehen.
• Der Praktikant/die Praktikantin soll dem Betrieb Hilfe sein.
Betriebsleiter und Betriebsleiterin haben aber ihrerseits die Verpflichtung, dem Praktikanten/der Praktikantin möglichst viel auf den späteren Lebensweg mitzugeben.
• Durch die Dreierbeziehung „Schule – Praktikumsbetrieb – Elternbetrieb“ besteht ein intensiver Kontakt, der das Verhältnis der Schule mit der bäuerlichen Bevölkerung verstärkt.
In den beiliegenden Merkblättern sind die wichtigsten Bestimmungen zum Pflichtfremdpraktikum angeführt.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Schule gerne zur Verfügung.

Zuständig für die Praktikantenbetreuung an der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt St.Johann i.T. - Weitau

FL Anton Drexl
Schule: 05352/625230 Privat: 0049/1705824764
Fax Nr.: 05352/62523-48
E-mail : Schule: office.weitau@tsn.at
Privat: a.drexl@tsn.at

Mittwoch, 27. Februar 2008

Praxisbetriebe

Im Folgenden wollen wir eine Auswahl bewährter Praxisbetriebe anführen und vorstellen.

Donnerstag, 1. Dezember 2005

zuletzt aktualisiert am 22. Juni 2009

a.webhofer

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Praxistagebuch
Untenstehend finden sie alle Teile des Praxistagebuches...
05lla400 - 1. Dez, 11:14
Praxisbetriebe
Im Folgenden wollen wir eine Auswahl bewährter...
05lla400 - 27. Feb, 17:52
zuletzt aktualisiert...
a.webhofer
05lla400 - 22. Mai, 22:49
PRAXISTAGEBUCH LLA WEITAU
. An den landwirtschaftlichen Fachschulen Tirols kommt...
05lla400 - 25. Apr, 15:25

Suche

 

Status

Online seit 1359 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 12. Okt, 16:11

Credits

Knallgrau New Media Solutions - Web Agentur für neue Medien

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB