Praxistagebuch
Untenstehend finden sie alle Teile des Praxistagebuches noch einmal downloadbar zum anklicken.
Diese Dateien können dann gedruckt - ausgefüllt und per Post an die Schule verschickt werden.
Achtung !! FÜR DIE PFLICHTPRAKTIKANTEN IST EIN LOHNZETTEL AUSZUSTELLEN, WELCHER BIS ZUM ENDE DES FOLGEMONATS DEM FINANZAMT ÜBERMITTELT WERDEN MUSS: FORMULAT L16 www.bmf.gv.at/Service/Formulare/Steuern/Lohnsteuer
Eine Anmeldung des Fremdpraktikanten bei der Gebietskrankenkasse ist notwendig.
1-Einleitung (pdf, 34 KB)
2-Sehr-geehrter-Praxisbetrieb (pdf, 16 KB)
3-Merkblatt (pdf, 83 KB)
4-Meldung-Sozialversicherung (jpg, 466 KB)
5-Praktikumsbestaetigung (pdf, 24 KB)
6-Praktikumsvereinbarung (pdf, 63 KB)
6-1-Praktikumsvereinbarung-ENGLISH (pdf, 26 KB)
7-Aenderungsmeldung (pdf, 19 KB)
8-Meldung-Abwesenheit (pdf, 21 KB)
9-Betriebsbeschreibung-Praxisbetrieb (pdf, 94 KB)
10-Woechentliche-Schwerpunkte (pdf, 83 KB)
11-Fremdpraxisfragebogen (pdf, 26 KB)
12-Haftpflichtversicherung-Infoblatt (pdf, 129 KB)
• Praxisaufzeichnungen:
Von dem Praktikanten/der Praktikantin sind aufzuzeichnen:
o Betriebsbeschreibung (im Anhang)
o Erstellung eines Betriebsspiegels
o wöchentliche Arbeitsschwerpunkte
o eine detaillierte Beschreibung eines Betriebszweiges oder eines
Produktionsverfahrens
o Praxiseindrücke
o Abgabetermin: 1. Schultag des 3. Jahrganges
eine Nichtabgabe hat ein Nichtantreten zur Facharbeiterprüfung zur Folge
• Wöchentliche Arbeitszeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit für den Fremdpraktikanten/die Fremdpraktikantin beträgt nach der Tiroler Landarbeiterordnung aus 2001 (§ 148 - 151) im Regelfall maximal 40 Stunden.
• Sicherheit am Bauernhof:
Zur Vermeidung von Unfällen am Bauernhof, muss es Ziel jedes Betriebsleiters/jeder Betriebsleiterin sein, die geforderten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
• Praktikantenvereinbarung:
Der Praktikant/die Praktikantin erhält von der Schule eine Praktikantenvereinbarung (Mustervorlage MV 4 a, 4 b und 4 c) in 3facher Ausfertigung (für den Praxisbetrieb, für die Erziehungsberechtigten und für die Schule).
Der Praktikantenvertrag ist binnen einer Woche nach Praktikumsbeginn unterschrieben an die Schule weiterzuleiten.
• Praktikantenbetrieb:
Die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebes als Praktikumsbetrieb erfolgt durch die Direktion der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt und die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer.
Zuständig für die Praktikantenbetreuung an der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt St.Johann i.T. - Weitau
Dipl. Päd FOL Ing. Johannes Schwaighofer
Schule: 05352/625230
Fax Nr.: 05352/62523-48
E-mail : Schule: office.weitau@tsn.at
Privat: j.schwaighofer@tsn.at
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Achtung !! FÜR DIE PFLICHTPRAKTIKANTEN IST EIN LOHNZETTEL AUSZUSTELLEN, WELCHER BIS ZUM ENDE DES FOLGEMONATS DEM FINANZAMT ÜBERMITTELT WERDEN MUSS: FORMULAT L16 www.bmf.gv.at/Service/Formulare/Steuern/Lohnsteuer
Eine Anmeldung des Fremdpraktikanten bei der Gebietskrankenkasse ist notwendig.













• Praxisaufzeichnungen:
Von dem Praktikanten/der Praktikantin sind aufzuzeichnen:
o Betriebsbeschreibung (im Anhang)
o Erstellung eines Betriebsspiegels
o wöchentliche Arbeitsschwerpunkte
o eine detaillierte Beschreibung eines Betriebszweiges oder eines
Produktionsverfahrens
o Praxiseindrücke
o Abgabetermin: 1. Schultag des 3. Jahrganges
eine Nichtabgabe hat ein Nichtantreten zur Facharbeiterprüfung zur Folge
• Wöchentliche Arbeitszeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit für den Fremdpraktikanten/die Fremdpraktikantin beträgt nach der Tiroler Landarbeiterordnung aus 2001 (§ 148 - 151) im Regelfall maximal 40 Stunden.
• Sicherheit am Bauernhof:
Zur Vermeidung von Unfällen am Bauernhof, muss es Ziel jedes Betriebsleiters/jeder Betriebsleiterin sein, die geforderten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
• Praktikantenvereinbarung:
Der Praktikant/die Praktikantin erhält von der Schule eine Praktikantenvereinbarung (Mustervorlage MV 4 a, 4 b und 4 c) in 3facher Ausfertigung (für den Praxisbetrieb, für die Erziehungsberechtigten und für die Schule).
Der Praktikantenvertrag ist binnen einer Woche nach Praktikumsbeginn unterschrieben an die Schule weiterzuleiten.
• Praktikantenbetrieb:
Die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebes als Praktikumsbetrieb erfolgt durch die Direktion der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt und die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer.
Zuständig für die Praktikantenbetreuung an der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt St.Johann i.T. - Weitau
Dipl. Päd FOL Ing. Johannes Schwaighofer
Schule: 05352/625230
Fax Nr.: 05352/62523-48
E-mail : Schule: office.weitau@tsn.at
Privat: j.schwaighofer@tsn.at
05lla400 - 11. Apr, 19:30